Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foto - Film ­- Visuelle Gestaltung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei SWS Steffen Walter Studios in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. 

Stand: 01.August 2025

I. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB” genannt) gelten für alle von SWS Steffen Walter Studios, Anschrift: Silcherstraße 24/1, 74172 Neckarsulm-Obereisesheim, Germany durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) „Fotografien“, „Videografien“ und „Visuelle Gestaltungen“ im Sinne dieser AGB sind alle von SWS Steffen Walter Studios hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Print- und Digitalmedien, Bilder und Videos in digitaler Form, als Downloadlink oder sonstigen Speichermedien ). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von SWS Steffen Walter Studios gelieferten Bild- und Videomaterial sowie Visuelle Gestaltungen um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

II. Grundsätzliches

(1) SWS Steffen Walter Studios ist berechtigt, Teile des Auftrags von Dritten (wie z.B. Druckereien, Fotolabor, Rahmenhersteller, Freelancern usw.) durchführen zu lassen.

(2) Die Klärung von den Rechten Dritter sowie die Beschaffung erforderlicher Einwilligungen und Nutzungsrechte für Personenbilder oder abzubildende Objekte, Kulisse, Landschaften, u.a., liegen nicht in der Verantwortung von SWS Steffen Walter Studios.

(3) Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen durch den Auftraggeber hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien, Videografien,  Visuelle Gestaltungen oder der restaurierten und reproduzierten Werke getroffen bzw. ausdrücklich und eindeutig formuliert wurde, ist SWS Steffen Walter Studios bei der Gestaltung und Wahl der künstlerisch-technischen Mittel frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Foto- und Videoaufnahmen, Visuelle Gestaltungen und deren Bearbeitung unterliegen darüber hinaus stets dem künstlerischen /persönlichen Stil von SWS Steffen Walter Studios. Der Auftraggeber kann sich auf der Website von SWS Steffen Walter Studios über Stil und Arbeitsweise des Unternehmens informieren. Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung bzw. künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

(4) Bei Belichtungen, Foto- und Posterabzügen, Fotoreproduktionen, Abzügen, Druckexemplaren oder der Darstellung auf einem Monitor lassen sich leichte Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage nicht vermeiden. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Bildwerken gehört nicht zur Leistungspflicht von SWS Steffen Walter Studios.

III. Nutzungs- und Urheberrecht

(1) SWS Steffen Walter Studios steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbildern/Fotos, Videos sowie Visuelle Gestaltungen zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) SWS Steffen Walter Studios überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der hergestellten Lichtbilder/Fotos, Videos und Visuelle Gestaltungen auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Neuschnitt oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos, Videos und Visuellen Gestaltungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch SWS Steffen Walter Studios. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Fotos, Videos und Visuelle Gestaltungen im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der SWS Steffen Walter Studios erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist SWS Steffen Walter Studios angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Download-Dateien, USB-Stick oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt SWS Steffen Walter Studios die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, Videos und Visuellen Gestaltungen, so kann es verlangen, als Urheber der Fotos, Videos und  Visuellen Gestaltungen genannt zu werden. Macht es von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung des SWS Steffen Walter Studios zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält beim Erwerb von digitalen Bild-, Videodateien ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bild- und Videomaterial. Die Menge liegt im Ermessen des SWS Steffen Walter Studios, der Shootingzeit oder dem vorher besprochenen Rahmen mit dem Auftraggeber. Die Auswahl trifft SWS Steffen Walter Studios. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bild- und Videodaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr und/oder Absprache.

(7) Sowohl bei der Fotorestauration als auch der Fotoreproduktion werden lediglich Nutzungsrechte aus dem fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Klärung von Rechten Dritter sowie die Einholung von Nutzungsrechten, die über das Urheberrecht des Fotografen hinausgehen (z.B. die Zustimmung der abgebildeten Personen oder Rechte für die Veröffentlichung von abgebildeten Objekten), liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

(8) SWS Steffen Walter Studios darf die Foto-/Videografien und visuellen Gestaltungen sowie daraus erstellte Werke für seine Eigenwerbung nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht. Personenbildnisse darf SWS Steffen Walter Studios jedoch nur nutzen, sofern es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt oder die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

(9) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(1) Für die Herstellung der Fotos,Videos sowie visuellen Gestaltungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist SWS Steffen Walter Studios die Endpreise aus (gem. §19 UStG wird bei SWS Steffen Walter Studios die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen).

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. SWS Steffen Walter Studios bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

(3) Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, kann SWS Steffen Walter Studios eine Erhöhung des Honorars verlangen.

(4) Der Auftraggeber hat bereitgestellte bzw. gelieferte Werke unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen die Abnahme zu erklären oder SWS Steffen Walter Studios etwaige Rügen für offensichtliche Mängel in Textform mitzuteilen.

(5) Hat der Auftraggeber dem SWS Steffen Walter Studios keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung und anderweitiger Korrekturen der Fotos, Videos und visuellen Gestaltungen gegeben, so sind Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftragnehmer – während oder nach der Aufnahmeproduktion oder Fotorestauration – Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SWS Steffen Walter Studios behält den Vergütungsprogramm-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

(6) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos/Bilddateien, Videos, visuellen Gestaltungen und Objekte Eigentum von SWS Steffen Walter Studios.

V. Rechte Dritter

(1) Sofern der Auftraggeber konkrete Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung oder Bildidee macht, versichert er, dass durch die entsprechende Umsetzung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Die für SWS Steffen Walter Studios zur Verfügung gestellten Objekte, Bild- und Videomaterialien, Schriftzüge oder Texte versichert der Auftraggeber, alle notwendigen Bearbeitungs- und Nutzungsrechte zu besitzen.
Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass durch die vereinbarungsgemäße Bild- und Videobearbeitung, Fotorekonstruktion, Anfertigung und Nutzung der Fotos, Videos und Werke keine Urheber-, oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Für Aufnahmen von Gegenständen (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Produktfotos, Architektur oder zusammen mit Personen abgebildete Gegenstände), an denen Urheber-, Marken-, oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen der Rechteinhaber einzuholen.

(3) Für zur Fotorestauration und Fotoreproduktion beauftragte Personenbildnisse verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Fertigung und Nutzung notwendigen Einwilligungen betroffener Personen rechtzeitig einzuholen.

(4) Aus einer schuldhaften Verletzung vorgenannter Pflichten des Auftraggebers
(siehe: V. (1) bis (3) dieser AGB) entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt die SWS Steffen Walter Studios in diesem Zusammenhang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

VI. Haftung

(1) SWS Steffen Walter Studios haftet für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SWS Steffen Walter Studios für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantieerklärungen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Fotos, Videos, Displays, Layouts oder Daten haftet SWS Steffen Walter Studios – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von alten Fotos, Bildern, Objekten oder digitalen Bilddaten haftet SWS Steffen Walter Studios nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der SWS Steffen Walter Studios ausgeschlossen.

(4) Sollte sich während dem Bearbeitungsprozess der Fotorestauration herausstellen, dass das Foto nicht in der beauftragten Qualität restauriert bzw. der Auftrag nicht umgesetzt werden kann, behält sich SWS Steffen Walter Studios vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Das bereits bezahlte Honorar für die nicht erbrachte Leistung wird dann dem Auftraggeber zurückerstattet.

(5) Bearbeitungstermine und Liefertermine für Fotos, Videos und visuellen Gestaltungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von SWS Steffen Walter Studios bestätigt worden sind. Voraussetzung sind bei der Fotorestauration, Filmschnitt und Gestaltung mit Eigenmaterial des Auftraggebers, der rechtzeitige Eingang der Materialien.
SWS Steffen Walter Studios haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Einflüssen mit höherer Gewalt.

(6) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann SWS Steffen Walter Studios bestimmen.

(7) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an SWS Steffen Walter Studios, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, welche die SWS Steffen Walter Studios nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) bzw. kein Foto-/Videograf oder Foto-/Videografin zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(8) SWS Steffen Walter Studios haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der bei ihr erworbenen Fotoabzüge nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

(9) SWS Steffen Walter Studios haftet nicht für Foto-Drucke, die der Kunde selbst oder bei einem Fremdlabor anfertigen lässt. SWS Steffen Walter Studios übernimmt dafür keine Garantie.

(10) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder, Videos und visuellen Gestaltungen bei SWS Steffen Walter Studios eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

(1) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche SWS Steffen Walter Studios nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des SWS Steffen Walter Studios, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält SWS Steffen Walter Studios auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass SWS Steffen Walter Studios kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann SWS Steffen Walter Studios auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

(2) Liefertermine für Lichtbilder und Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von SWS Steffen Walter Studios bestätigt worden sind.
SWS Steffen Walter Studios haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Storniert der Kunde/Auftraggeber die Buchung aus welchem Grund auch immer, steht dem SWS Steffen Walter Studios ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 50 %
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 75 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Reservierungsgebühr / Anzahlung geleistet wurde.

VIII. Datenschutz

SWS Steffen Walter Studios, Silcherstraße 24/1, 74172 Neckarsulm-Obereisesheim, Germany erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: SWS Steffen Walter Studios, Silcherstraße 24/1, 74172 Neckarsulm-Obereisesheim, Germany
per Mail: info@steffen-walter-studios.de

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. SWS Steffen Walter Studios verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Digitale Fotografie

(1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des SWS Steffen Walter Studios auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SWS Steffen Walter Studios.

(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Bild- und Videobearbeitung

(1)Die Bearbeitung von Lichtbildern und Videos der SWS Steffen Walter Studios und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der SWS Steffen Walter Studios. Entsteht durch Foto-Composing, Montage, Neuschnitt oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, dem SWS Steffen Walter Studios mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die SWS Steffen Walter Studios von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XI. Nutzung und Verbreitung

(1) Die Verbreitung von Lichtbildern und Videos der SWS Steffen Walter Studios im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, CD-ROM, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.

(2) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SWS Steffen Walter Studios.

(3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, welche die SWS Steffen Walter Studios auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SWS Steffen Walter Studios.

(4) SWS Steffen Walter Studios ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Wünscht der Auftraggeber, dass die SWS Steffen Walter Studios ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

(6) Hat die SWS Steffen Walter Studios dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des SWS Steffen Walter Studios verändert werden.

(7) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SWS Steffen Walter Studios, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der SWS Steffen Walter Studios als Gerichtsstand vereinbart

Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Copyright © 2024 SWS Steffen Walter Studios

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